Medienfreiheitsgesetz: Mehr Schutz für Journalisten und Pressefreiheit in der EU
Das EU-Parlament gab im vergangenen Monat grünes Licht für neue Regeln zum Schutz von JournalistInnen und von Medien vor politischer oder wirtschaftlicher Einflussnahme.
Das Gesetz wurde mit großer Mehrheit angenommen. Die Mitgliedstaaten sind damit verpflichtet, die Unabhängigkeit der Medien zu schützen. Jegliche Form der Einmischung in redaktionelle Entscheidungen ist verboten.
Behörden dürfen JournalistInnen nicht dazu zwingen, ihre Quellen offenzulegen. Der Einsatz bestimmter Spähsoftware sei aber weiterhin bedingt möglich, etwa wenn ein Justizbehörde wegen schwerer Straftaten ermittelt, auf die eine Freiheitsstrafe steht.
Die Öffentlichkeit soll wissen, wer die Medien kontrolliert und welche Interessen die Berichterstattung möglicherweise beeinflussen.
Künftig soll eine Datenbank transparent machen, wem Medien gehören und ob sie direkt oder indirekt im Eigentum des Staates stehen. Das gilt sowohl für kleine als auch für große Mediendiensteanbieter.
Künftig müssen Medien auch über ihre Einnahmen aus staatlicher Werbung und über staatliche Finanzierung Auskunft geben, und zwar auch über Gelder aus Drittstaaten.
Die Vergabe öffentlicher Gelder an Medien oder Online-Plattformen muss etwa verhältnismäßig und diskriminierungsfrei erfolgen. Zudem soll dass Gesetzt verhindern, das Facebook, X oder Instagram unabhängige Medieninhalte willkürlich einschränken oder löschen.
Die Berichterstatterin für den Ausschuss für Kultur und Bildung Sabine Verheyen verweist auf die bedrohte Pressefreiheit. Das Europäische Medienfreiheitsgesetz sei die Antwort darauf. „Es schätzt und schützt die doppelte Rolle der Medien als Wirtschaftsunternehmen einerseits und Hüter der Demokratie andererseits“, so Verheyen.