Piktogramme machen auf Vorrang für den Fußverkehr aufmerksam

Mehr Rücksicht auf dem Nordabschnitt des Breiten Wegs
Die Stadtverwaltung hat Anfang Mai innerhalb der Fußgängerzone im Nordabschnitt des Breiten Wegs Piktogramme auf dem Pflaster aufgetragen. Das soll zu einem besseren Miteinander von FußgängerInnen und RadfahrerInnen beitragen. Der rot gefärbte Streifen auf der Ostseite der Fußgängerzone wird von vielen Radfahrenden fälschlicherweise als Radweg wahrgenommenen.
Nun sollen die großen Fußspuren an wichtigen Querungsbereichen von Fußgängern und
an den Knotenpunktbereichen Julius-Bremer-Straße und Große Steinertischstraße den Vorrang von Fußgängern gegenüber Radfahrenden verdeutlichen.

Der Nordabschnitt des Breiten Wegs ist sowohl baulich als auch verkehrsrechtlich eine Fußgängerzone. Mittig ist diese von der Gleistrasse der MVB getrennt. Auf der Ostseite ist auf der gesamten Länge das Fahrradfahren freigegeben. Zusätzlich auf dem westlichen Abschnitt zwischen der Ernst-Reuter-Alle und der Julius-Bremer-Straße. Es muss jedoch verdeutlicht werden, dass der Fußgängerverkehr Vorrang hat und weder gefährdet noch behindert werden darf. Wie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgibt, müssen Radfahrende Rücksicht nehmen, wenn nötig mit Schrittgeschwindigkeit fahren bzw. warten.

Piktogramme machen auf Vorrang für den Fußverkehr aufmerksam

Piktogramme machen auf Vorrang für den Fußverkehr aufmerksam

Mehr Rücksicht auf dem Nordabschnitt des Breiten Wegs
Die Stadtverwaltung hat Anfang Mai innerhalb der Fußgängerzone im Nordabschnitt des Breiten Wegs Piktogramme auf dem Pflaster aufgetragen. Das soll zu einem besseren Miteinander von FußgängerInnen und RadfahrerInnen beitragen. Der rot gefärbte Streifen auf der Ostseite der Fußgängerzone wird von vielen Radfahrenden fälschlicherweise als Radweg wahrgenommenen.
Nun sollen die großen Fußspuren an wichtigen Querungsbereichen von Fußgängern und
an den Knotenpunktbereichen Julius-Bremer-Straße und Große Steinertischstraße den Vorrang von Fußgängern gegenüber Radfahrenden verdeutlichen.

Der Nordabschnitt des Breiten Wegs ist sowohl baulich als auch verkehrsrechtlich eine Fußgängerzone. Mittig ist diese von der Gleistrasse der MVB getrennt. Auf der Ostseite ist auf der gesamten Länge das Fahrradfahren freigegeben. Zusätzlich auf dem westlichen Abschnitt zwischen der Ernst-Reuter-Alle und der Julius-Bremer-Straße. Es muss jedoch verdeutlicht werden, dass der Fußgängerverkehr Vorrang hat und weder gefährdet noch behindert werden darf. Wie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgibt, müssen Radfahrende Rücksicht nehmen, wenn nötig mit Schrittgeschwindigkeit fahren bzw. warten.