Fast 80 Millionen Euro für Ausbau von Ganztagsangeboten in Sachsen-Anhalt

Für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulen in Sachsen-Anhalt stehen fast 80 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Den entsprechenden Förderrichtlinien-Entwurf hat das Kabinett dieser Tage zugestimmt. Das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes regelt einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Am 1. August 2026 tritt dieser stufenweise bundesweit in Kraft. Ab 2029 steht damit allen Kindern der Klassen 1 bis 4 ganztägige Betreuung zu. Das Gesetz schließt bundesweit eine Lücke der Betreuung, die für viele Familien besteht, sobald die Kinder in der Schule sind.
In Sachsen-Anhalt gibt es diesen Rechtsanspruch bereits seit 1991. Sozialministerin Petra Grimm-Benne betonte, dass es der Anspruch sei, den Kindern auch künftig eine bestmögliche Bildung und Förderung zu ermöglichen. Das Land unterstützt neben Grundschulen auch Kindertageseinrichtungen und Förderschulen, damit diese zusätzliche ganztägige Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter  schaffen. 
Der Bund hilft mit dem Gesetz den Ländern beim Ausbau der Ganztagsbetreuungsangebote mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro. In einem ersten Programm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder hatte der Bund 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 20,6 Millionen Euro erhielt Sachsen-Anhalt.
Mit dem Ganztagsfinanzhilfegesetz stellt der Bund nun die weiteren 2,75 Milliarden Euro zur Verfügung. Knapp 80 Millionen Euro erhält Sachsen-Anhalt. 
Anfang Juni übergab Bildungsministerin Feußner der Heinrich-Heine-Sekundarschule in Sangerhausen einen Fördermittelbescheid. Ab dem Schuljahr 2024/25 ist diese eine Schule mit außerunterrichtlichem Ganztagsangebot. In Sachsen-Anhalt gibt es 113 öffentliche Ganztagsschulen der Sekundarstufe I.

Fast 80 Millionen Euro für Ausbau von Ganztagsangeboten in Sachsen-Anhalt

Fast 80 Millionen Euro für Ausbau von Ganztagsangeboten in Sachsen-Anhalt

Für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulen in Sachsen-Anhalt stehen fast 80 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Den entsprechenden Förderrichtlinien-Entwurf hat das Kabinett dieser Tage zugestimmt. Das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes regelt einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Am 1. August 2026 tritt dieser stufenweise bundesweit in Kraft. Ab 2029 steht damit allen Kindern der Klassen 1 bis 4 ganztägige Betreuung zu. Das Gesetz schließt bundesweit eine Lücke der Betreuung, die für viele Familien besteht, sobald die Kinder in der Schule sind.
In Sachsen-Anhalt gibt es diesen Rechtsanspruch bereits seit 1991. Sozialministerin Petra Grimm-Benne betonte, dass es der Anspruch sei, den Kindern auch künftig eine bestmögliche Bildung und Förderung zu ermöglichen. Das Land unterstützt neben Grundschulen auch Kindertageseinrichtungen und Förderschulen, damit diese zusätzliche ganztägige Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter  schaffen. 
Der Bund hilft mit dem Gesetz den Ländern beim Ausbau der Ganztagsbetreuungsangebote mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro. In einem ersten Programm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder hatte der Bund 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 20,6 Millionen Euro erhielt Sachsen-Anhalt.
Mit dem Ganztagsfinanzhilfegesetz stellt der Bund nun die weiteren 2,75 Milliarden Euro zur Verfügung. Knapp 80 Millionen Euro erhält Sachsen-Anhalt. 
Anfang Juni übergab Bildungsministerin Feußner der Heinrich-Heine-Sekundarschule in Sangerhausen einen Fördermittelbescheid. Ab dem Schuljahr 2024/25 ist diese eine Schule mit außerunterrichtlichem Ganztagsangebot. In Sachsen-Anhalt gibt es 113 öffentliche Ganztagsschulen der Sekundarstufe I.