14.05.26 ehemaliges Tagebaugelände Zipsendorf Süd unter Naturschutz

Das Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt hat das ehemalige Tagebaugelände „Zipsendorf Süd“ im Burgenlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) gesichert. Dies zunächst für 2 Jahre. Das rund 228 Hektar große Gebiet liegt östlich von Zeitz. Nach dem Ende des Braunkohleabbaus im Jahr 1964, erfolgte die Flutung. Der 104 Hektar große See ist vollständig von Waldbeständen umgeben. Hier hat sich ein ökologisch besonders wertvoller Lebensraum für Vögel entwickelt. Das Gebiet ist regional und national bedeutend, insbesondere als Brut‑, Rast‑, Mauser‑ und Überwinterungsgebiet zahlreicher Wasservogelarten. Der Burgenlandkreis stellte den Antrag auf Naturschutz. Der sensible Naturraum soll damit vorsorglich gesichert sein. 


Hierbei geht es um etwaige drohende Gefährdungen wie bauliche Eingriffe oder Änderungen der Nutzung.
Der  Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye betont, man wolle nicht Vorhaben u.a. wirtschaftlicher Art grundsätzlich verhindern. Wichtig sei es aber, wertvolle Naturgüter verantwortungsvoll abzuwägen und zu bewahren. 

14.05.26 ehemaliges Tagebaugelände Zipsendorf Süd  unter Naturschutz

14.05.26 ehemaliges Tagebaugelände Zipsendorf Süd unter Naturschutz

Das Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt hat das ehemalige Tagebaugelände „Zipsendorf Süd“ im Burgenlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) gesichert. Dies zunächst für 2 Jahre. Das rund 228 Hektar große Gebiet liegt östlich von Zeitz. Nach dem Ende des Braunkohleabbaus im Jahr 1964, erfolgte die Flutung. Der 104 Hektar große See ist vollständig von Waldbeständen umgeben. Hier hat sich ein ökologisch besonders wertvoller Lebensraum für Vögel entwickelt. Das Gebiet ist regional und national bedeutend, insbesondere als Brut‑, Rast‑, Mauser‑ und Überwinterungsgebiet zahlreicher Wasservogelarten. Der Burgenlandkreis stellte den Antrag auf Naturschutz. Der sensible Naturraum soll damit vorsorglich gesichert sein. 


Hierbei geht es um etwaige drohende Gefährdungen wie bauliche Eingriffe oder Änderungen der Nutzung.
Der  Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye betont, man wolle nicht Vorhaben u.a. wirtschaftlicher Art grundsätzlich verhindern. Wichtig sei es aber, wertvolle Naturgüter verantwortungsvoll abzuwägen und zu bewahren.