13.02.26: Kooperation bei Notrufen

Salzlandkreis und Magdeburg arbeiten bei Notrufen künftig enger zusammen

Gemeinsame Standards schaffen

Bei der Koordinierung von Rettungseinsätzen wollen Magdeburg und der Salzlandkreis künftig enger zusammenarbeiten. Eine entsprechende Zweckvereinbarung haben Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris und der Landrat des Salzlandkreises, Markus Bauer, unterzeichnet.  Mit der Kooperation schaffe man die Grundlage zur gegenseitigen Absicherung bei einem Systemausfall, so die Partner. 
Ziel ist es, dass die beiden integrierten Leitstellen auch bei Störungen anfallende Notrufe bzw. Einsätze in den einzelnen Regionen gegenseitig managen können. 
Hintergrund für die Kooperation ist eine Vorgabe aus dem Rettungsdienstgesetz des Landes. Danach muss eine Integrierte Leitstelle als Teil der kritischen Infrastruktur eine sogenannte Redundanz besitzen. D.h. eine Art doppelten Boden bei einem möglichen Ausfall der Technik. 
 
Konkret regelt die sogenannte Zweckvereinbarung z.B. die wechselseitigen Übernahme von Notrufen, Einsatzdaten. Geregelt sind auch technische und organisatorische Zuständigkeiten sowie die Kostenaufteilung zwischen den Partnern.
 
Die gemeinsamen Standards in den betriebenen Integrierten Leitstellen sind zugleich Voraussetzung, um mittel- und langfristig nur noch eine gemeinsame Leitstelle zu betreiben. 

13.02.26: Kooperation bei Notrufen

13.02.26: Kooperation bei Notrufen

Salzlandkreis und Magdeburg arbeiten bei Notrufen künftig enger zusammen

Gemeinsame Standards schaffen

Bei der Koordinierung von Rettungseinsätzen wollen Magdeburg und der Salzlandkreis künftig enger zusammenarbeiten. Eine entsprechende Zweckvereinbarung haben Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris und der Landrat des Salzlandkreises, Markus Bauer, unterzeichnet.  Mit der Kooperation schaffe man die Grundlage zur gegenseitigen Absicherung bei einem Systemausfall, so die Partner. 
Ziel ist es, dass die beiden integrierten Leitstellen auch bei Störungen anfallende Notrufe bzw. Einsätze in den einzelnen Regionen gegenseitig managen können. 
Hintergrund für die Kooperation ist eine Vorgabe aus dem Rettungsdienstgesetz des Landes. Danach muss eine Integrierte Leitstelle als Teil der kritischen Infrastruktur eine sogenannte Redundanz besitzen. D.h. eine Art doppelten Boden bei einem möglichen Ausfall der Technik. 
 
Konkret regelt die sogenannte Zweckvereinbarung z.B. die wechselseitigen Übernahme von Notrufen, Einsatzdaten. Geregelt sind auch technische und organisatorische Zuständigkeiten sowie die Kostenaufteilung zwischen den Partnern.
 
Die gemeinsamen Standards in den betriebenen Integrierten Leitstellen sind zugleich Voraussetzung, um mittel- und langfristig nur noch eine gemeinsame Leitstelle zu betreiben.