13.02.26: Besserer Übergang von Schule zu Beruf

Bildungsministerium und Arbeitsagenturen stärken Übergang von Schule zu Beruf


Die Schulen in Sachsen-Anhalt und die Agenturen für Arbeit wollen noch enger zusammenarbeiten. Eine Änderung im Schulgesetz soll helfen, den Informationsfluss zwischen Schulen und Arbeitsagenturen  zu verbessern.
Künftig können Schulen die Kontaktdaten von SchülerInnen, die kurz vor dem Schulabschluss stehen und noch keine Anschlussperspektive haben, direkt an die zuständige Berufsberaterin oder den zuständigen Berufsberater übermitteln. 
Das neue Verfahren wird in enger Abstimmung mit den Agenturen für Arbeit erstmals in diesem Schuljahr umgesetzt. Damit unterstreicht das Land Sachsen-Anhalt seinen Anspruch, junge Menschen beim Übergang von der Schule in Ausbildung oder Studium passgenau zu unterstützen und bestehende bewährte Strukturen sinnvoll weiterzuentwickeln.
Um zu verhindern, dass diese Jugendlichen am Übergang von der Schule in die Berufswelt ohne Beratungs- und Unterstützungsangebot bleiben, wurde das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der jüngsten Novellierung um den neuen § 84a Absatz 9 ergänzt.

13.02.26: Besserer Übergang von Schule zu Beruf

13.02.26: Besserer Übergang von Schule zu Beruf

Bildungsministerium und Arbeitsagenturen stärken Übergang von Schule zu Beruf


Die Schulen in Sachsen-Anhalt und die Agenturen für Arbeit wollen noch enger zusammenarbeiten. Eine Änderung im Schulgesetz soll helfen, den Informationsfluss zwischen Schulen und Arbeitsagenturen  zu verbessern.
Künftig können Schulen die Kontaktdaten von SchülerInnen, die kurz vor dem Schulabschluss stehen und noch keine Anschlussperspektive haben, direkt an die zuständige Berufsberaterin oder den zuständigen Berufsberater übermitteln. 
Das neue Verfahren wird in enger Abstimmung mit den Agenturen für Arbeit erstmals in diesem Schuljahr umgesetzt. Damit unterstreicht das Land Sachsen-Anhalt seinen Anspruch, junge Menschen beim Übergang von der Schule in Ausbildung oder Studium passgenau zu unterstützen und bestehende bewährte Strukturen sinnvoll weiterzuentwickeln.
Um zu verhindern, dass diese Jugendlichen am Übergang von der Schule in die Berufswelt ohne Beratungs- und Unterstützungsangebot bleiben, wurde das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der jüngsten Novellierung um den neuen § 84a Absatz 9 ergänzt.