A MD im Blick

16 Jahre Fotoclub Magdeburg 07

Der Fotoclub Magdeburg 07 feierte dieser Tage seinen 16 Geburtstags. Jedes Jahr wird der Geburtstag gefeiert. Er ist Teil des der Geselligkeit, die den Club ausmachen.Zu diesem Anlass wurde eine Ausstellung eröffnet.Gezeigt wird ein Querschnitt des fotografischen Schaffens der letzten 16 Jahre. Sp...

Erzähltes & Ungesagtes meiner Großeltern W. und O. Nagel

Aufenthaltserlaubnissen für geflüchtete Ukrainer verlängert

Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine, die am 1. Februar 2024 gültig waren, gelten bis zum 4. März 2025 unverändert weiter. Dies betrifft auch evtl. Auflagen und Nebenbestimmungen. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundesinnenministerium im Dezember erlassen. Wer im Besitz einer solchen Aufenthaltsgenehmigung ist, muss derzeit keinen neuen Antrag stellen und benötigt in diesem Jahr keinen Termin bei der Ausländerbehörde.
Die Aufenthaltserlaubnisse sind auch dann bis zum 4. März 2025 gültig, wenn das Gültigkeitsdatum auf dem jeweiligen Dokument abgelaufen ist. Die Verlängerung wird dem Ausländerzentralregister automatisch gemeldet. Die Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels ist somit nicht möglich. Zudem wurden die Grenzbehörden der Schengener Mitgliedsstaaten informiert.
Aufgrund der automatischen Verlängerung bleiben auch der Bezug von Sozialleistungen, Kindergeld, Wohngeld und Leistungen der Krankenkassen, die Möglichkeiten zum Studium und für Reisen ins Ausland sowie sonstige Gewährleistungen und Freiheiten erhalten, die mit der Aufenthaltserlaubnis verbunden sind. Betroffene ukrainische Flüchtlinge können ohne ausländerrechtliche Einschränkung arbeiten.
Diese Verordnung wurde erlassen, um die deutschlandweit stark überlasteten Ausländerbehörden zu entlasten. 

Aufenthaltserlaubnissen für geflüchtete Ukrainer verlängert

Aufenthaltserlaubnissen für geflüchtete Ukrainer verlängert

Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine, die am 1. Februar 2024 gültig waren, gelten bis zum 4. März 2025 unverändert weiter. Dies betrifft auch evtl. Auflagen und Nebenbestimmungen. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundesinnenministerium im Dezember erlassen. Wer im Besitz einer solchen Aufenthaltsgenehmigung ist, muss derzeit keinen neuen Antrag stellen und benötigt in diesem Jahr keinen Termin bei der Ausländerbehörde.
Die Aufenthaltserlaubnisse sind auch dann bis zum 4. März 2025 gültig, wenn das Gültigkeitsdatum auf dem jeweiligen Dokument abgelaufen ist. Die Verlängerung wird dem Ausländerzentralregister automatisch gemeldet. Die Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels ist somit nicht möglich. Zudem wurden die Grenzbehörden der Schengener Mitgliedsstaaten informiert.
Aufgrund der automatischen Verlängerung bleiben auch der Bezug von Sozialleistungen, Kindergeld, Wohngeld und Leistungen der Krankenkassen, die Möglichkeiten zum Studium und für Reisen ins Ausland sowie sonstige Gewährleistungen und Freiheiten erhalten, die mit der Aufenthaltserlaubnis verbunden sind. Betroffene ukrainische Flüchtlinge können ohne ausländerrechtliche Einschränkung arbeiten.
Diese Verordnung wurde erlassen, um die deutschlandweit stark überlasteten Ausländerbehörden zu entlasten.