13.02.26: 7. Landesmusikpreis ausgeschrieben

Sachsen-Anhalt schreibt Landesmusikpreis 2026 aus

Das Land Sachsen-Anhalt schreibt zum siebten Mal den Musikpreis des Landes und gleichzeitig auch den neuen Musikförderpreis aus. Bewerbungen bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur sind bis zum 11. März 2026 möglich. Der mit 10.000 Euro dotierte Preis richtet sich an KünstlerInnen, die 
- ein anerkanntes Lebenswerk nachweisen können - oder durch ihre bisherige Arbeit eine Weiterentwicklung zu hohen künstlerischen Leistungen erwarten lassen und
somit einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Musik in Sachsen-Anhalt leisten. 

Den Musikförderpreis können sowohl Einzelpersönlichkeiten als auch Ensembles oder -gruppen erhalten. Dies können professionelle Musikakteure aus den Bereichen: Musikschaffen, Musikwissenschaft, Musikvermittlung oder Musikmanagement sein. 
Die Akteure müssen sich in besonderer Weise für die Musikentwicklung oder zukunftsweisende Projekte im Land Sachsen-Anhalt einsetzen. 
Zudem müssen die Vorgeschlagenen durch:
Geburt, 
Wohnsitz, 
Ausbildungsort oder 
Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in besonderer Weise mit dem Land Sachsen-Anhalt verbunden sein.

Vorschläge für mögliche PreisträgerInnen für beide Preise können Musikvereine und Musikinstitutionen des Landes Sachsen-Anhalt sowie BürgerInnen und auch die Jurymitglieder einreichen. 

Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen.

Die Frist für Vorschläge endet am der 11. März 2026. Es ist ein verschlossener Umschlag mit Name und Adresse sowie einer Begründung beim Ministerium für Kultur in der Turmschanzstraße abzugeben. Kennwort „Musikpreis“. Die Bewerbung kann auch als E-mail erfolgen.

Adresse einblenden
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt, Abteilung Kultur, Referat 62, Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg . 
E-Mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

13.02.26: 7. Landesmusikpreis ausgeschrieben

13.02.26: 7. Landesmusikpreis ausgeschrieben

Sachsen-Anhalt schreibt Landesmusikpreis 2026 aus

Das Land Sachsen-Anhalt schreibt zum siebten Mal den Musikpreis des Landes und gleichzeitig auch den neuen Musikförderpreis aus. Bewerbungen bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur sind bis zum 11. März 2026 möglich. Der mit 10.000 Euro dotierte Preis richtet sich an KünstlerInnen, die 
- ein anerkanntes Lebenswerk nachweisen können - oder durch ihre bisherige Arbeit eine Weiterentwicklung zu hohen künstlerischen Leistungen erwarten lassen und
somit einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Musik in Sachsen-Anhalt leisten. 

Den Musikförderpreis können sowohl Einzelpersönlichkeiten als auch Ensembles oder -gruppen erhalten. Dies können professionelle Musikakteure aus den Bereichen: Musikschaffen, Musikwissenschaft, Musikvermittlung oder Musikmanagement sein. 
Die Akteure müssen sich in besonderer Weise für die Musikentwicklung oder zukunftsweisende Projekte im Land Sachsen-Anhalt einsetzen. 
Zudem müssen die Vorgeschlagenen durch:
Geburt, 
Wohnsitz, 
Ausbildungsort oder 
Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in besonderer Weise mit dem Land Sachsen-Anhalt verbunden sein.

Vorschläge für mögliche PreisträgerInnen für beide Preise können Musikvereine und Musikinstitutionen des Landes Sachsen-Anhalt sowie BürgerInnen und auch die Jurymitglieder einreichen. 

Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen.

Die Frist für Vorschläge endet am der 11. März 2026. Es ist ein verschlossener Umschlag mit Name und Adresse sowie einer Begründung beim Ministerium für Kultur in der Turmschanzstraße abzugeben. Kennwort „Musikpreis“. Die Bewerbung kann auch als E-mail erfolgen.

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Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt, Abteilung Kultur, Referat 62, Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg . 
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