A MD im Blick

16 Jahre Fotoclub Magdeburg 07

Der Fotoclub Magdeburg 07 feierte dieser Tage seinen 16 Geburtstags. Jedes Jahr wird der Geburtstag gefeiert. Er ist Teil des der Geselligkeit, die den Club ausmachen.Zu diesem Anlass wurde eine Ausstellung eröffnet.Gezeigt wird ein Querschnitt des fotografischen Schaffens der letzten 16 Jahre. Sp...

Erzähltes & Ungesagtes meiner Großeltern W. und O. Nagel

Sachsen-Anhalt will Windanlagen in Wäldern ermöglichen

In Sachsen-Anhalt soll es künftig grundsätzlich möglich sein, Windanlagen in Wäldern zu errichten.
Das machten Vertreter der schwarz-rot-gelben Koalition kürzlich im Landtag deutlich. Sie verwiesen auf den Handlungsbedarf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten das bisherige Verbot von Windrädern in Thüringens Wäldern im vergangenen Jahr gekippt.
Nach dem Waldgesetz in Sachsen-Anhalt ist eine Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windenergieanlagen aktuell nicht zulässig. Die Landesregierung sei nach dem Gerichtsurteil nun zum Handeln verpflichtet, sagte Forstminister Sven Schulze (CDU). Er kündigte einen baldigen Gesetzentwurf an. Es müsse dann aber letztlich vor Ort entschieden werden, wo Windräder aufgestellt würden.
Auch die Abgeordnete Elrid Pasbrig, SPD, sagte, ein generelles Verbot von Windrädern im Wald sei nicht haltbar. Für die Aufstellung von Windrädern in Waldgebieten stehen abgestorbene Forstflächen im Focus.
Der Bund gibt den Ländern für den Ausbau der Windkraft gesetzlich verpflichtende Flächenziele vor. Für Sachsen-Anhalt sind insgesamt 2,2 Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie bis 2032 vorgesehen. Um das zu erreichen, sollen die Regionen Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Altmark, Halle und Magdeburg bis 2032 je 2,3 Prozent ihrer Flächen für Windenergie ausweisen, im Landkreis Harz sollen es 1,6 Prozent sein.
Die AfD-Fraktion hingegen hatte in der Debatte im Landtag gefordert, die forstlichen Regelungen dahingehend anzupassen, dass Windkraftanlagen in Waldgebieten im Grundsatz unzulässig bleiben und Belange des Tier- und Waldschutzes Vorrang haben.

Sachsen-Anhalt will Windanlagen in Wäldern ermöglichen

Sachsen-Anhalt will Windanlagen in Wäldern ermöglichen

In Sachsen-Anhalt soll es künftig grundsätzlich möglich sein, Windanlagen in Wäldern zu errichten.
Das machten Vertreter der schwarz-rot-gelben Koalition kürzlich im Landtag deutlich. Sie verwiesen auf den Handlungsbedarf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten das bisherige Verbot von Windrädern in Thüringens Wäldern im vergangenen Jahr gekippt.
Nach dem Waldgesetz in Sachsen-Anhalt ist eine Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windenergieanlagen aktuell nicht zulässig. Die Landesregierung sei nach dem Gerichtsurteil nun zum Handeln verpflichtet, sagte Forstminister Sven Schulze (CDU). Er kündigte einen baldigen Gesetzentwurf an. Es müsse dann aber letztlich vor Ort entschieden werden, wo Windräder aufgestellt würden.
Auch die Abgeordnete Elrid Pasbrig, SPD, sagte, ein generelles Verbot von Windrädern im Wald sei nicht haltbar. Für die Aufstellung von Windrädern in Waldgebieten stehen abgestorbene Forstflächen im Focus.
Der Bund gibt den Ländern für den Ausbau der Windkraft gesetzlich verpflichtende Flächenziele vor. Für Sachsen-Anhalt sind insgesamt 2,2 Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie bis 2032 vorgesehen. Um das zu erreichen, sollen die Regionen Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Altmark, Halle und Magdeburg bis 2032 je 2,3 Prozent ihrer Flächen für Windenergie ausweisen, im Landkreis Harz sollen es 1,6 Prozent sein.
Die AfD-Fraktion hingegen hatte in der Debatte im Landtag gefordert, die forstlichen Regelungen dahingehend anzupassen, dass Windkraftanlagen in Waldgebieten im Grundsatz unzulässig bleiben und Belange des Tier- und Waldschutzes Vorrang haben.