A MD im Blick

16 Jahre Fotoclub Magdeburg 07

Der Fotoclub Magdeburg 07 feierte dieser Tage seinen 16 Geburtstags. Jedes Jahr wird der Geburtstag gefeiert. Er ist Teil des der Geselligkeit, die den Club ausmachen.Zu diesem Anlass wurde eine Ausstellung eröffnet.Gezeigt wird ein Querschnitt des fotografischen Schaffens der letzten 16 Jahre. Sp...

Erzähltes & Ungesagtes meiner Großeltern W. und O. Nagel

Nachwuchs in der Natur schützen: Hunde müssen ab 1. März an die Leine

Der Frühling steht vor der Tür – und damit auch die Brut- und Setzzeit vieler Tiere aus der Region. Um Vogelküken und andere wildlebende Tierkinder am Boden zu schützen, gibt es vom 1. März bis zum 15. Juli die Leinenpflicht. Hunde müssen in diesem Zeitraum an der Leine geführt werden. Diese Pflicht gilt im Wald und der übrigen freien Landschaft, also auf Feldern, Äckern und Wiesen sowie den dazugehörigen Wegen. 
Viele freilebende Tiere nutzen Parks und Grünanlagen innerorts zur Aufzucht ihres Nachwuchses. Dort besteht keine allgemeine Leinenpflicht. Halter sollten ihre Hunde auch in diesen Bereichen nicht frei laufen lassen und besonders aufmerksam sein.
Bodenbrüter wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Andere Tiere wie Rehe sind tragend und können bei einer auftretenden Gefahr nur noch schwer die Flucht ergreifen. Einige Tierarten wie Hasen oder Schwarzwild ziehen ihren Nachwuchs bereits groß.
Stöbernde Hunde können die brütenden, aufziehenden oder gebärenden Wildtiere stören und so die Nachkommen gefährden. Werden die Wildtiere aus ihren Nestern vertrieben, kann das Gelege auskühlen. Berührt ein Hund beim Stöbern den Nachwuchs, kann es passieren, dass dieser nicht mehr von der Mutter als eigenes Jungtier anerkannt wird und verhungert.
Weitere  Informationen finden Sie unter https://lsaurl.de/Leinenpflicht

Nachwuchs in der Natur schützen: Hunde müssen ab 1. März an die Leine

Nachwuchs in der Natur schützen: Hunde müssen ab 1. März an die Leine

Der Frühling steht vor der Tür – und damit auch die Brut- und Setzzeit vieler Tiere aus der Region. Um Vogelküken und andere wildlebende Tierkinder am Boden zu schützen, gibt es vom 1. März bis zum 15. Juli die Leinenpflicht. Hunde müssen in diesem Zeitraum an der Leine geführt werden. Diese Pflicht gilt im Wald und der übrigen freien Landschaft, also auf Feldern, Äckern und Wiesen sowie den dazugehörigen Wegen. 
Viele freilebende Tiere nutzen Parks und Grünanlagen innerorts zur Aufzucht ihres Nachwuchses. Dort besteht keine allgemeine Leinenpflicht. Halter sollten ihre Hunde auch in diesen Bereichen nicht frei laufen lassen und besonders aufmerksam sein.
Bodenbrüter wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Andere Tiere wie Rehe sind tragend und können bei einer auftretenden Gefahr nur noch schwer die Flucht ergreifen. Einige Tierarten wie Hasen oder Schwarzwild ziehen ihren Nachwuchs bereits groß.
Stöbernde Hunde können die brütenden, aufziehenden oder gebärenden Wildtiere stören und so die Nachkommen gefährden. Werden die Wildtiere aus ihren Nestern vertrieben, kann das Gelege auskühlen. Berührt ein Hund beim Stöbern den Nachwuchs, kann es passieren, dass dieser nicht mehr von der Mutter als eigenes Jungtier anerkannt wird und verhungert.
Weitere  Informationen finden Sie unter https://lsaurl.de/Leinenpflicht