Modernisierung des Mediengesetztes Sachsen-Anhalt
Das Mediengesetz des Landes wird modernisiert. Seit 2020 gilt der Medienstaatsvertrag. Und es halten EU-Richtlinien Einzug ins Gesetz.
Für die kommerziellen lokalen Fernsehsender ergeben sich gleiche mehrere Neuerungen.
Es soll die Medienvielfalt erhalten werden. Künftig soll kommunale Wahlwerbung möglich sein. Die Produktion von Nachrichten wird bei der Förderung berücksichtigt. Ebenso werden Infrastrukturkosten aus dem Rundfunkbeitrag anteilig übernommen.
LokalTV im Land wird seit 8 Jahren mit Haushaltsmitteln des Landes unterstützt. Nun wird das die Medienanstalt übernehmen. Die Förderung soll dann unabhängig vom Haushalt erfolgen.