Schutzgebiete sind durch eine entsprechende Beschilderung auszuweisen. Dies gilt auch für die „Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung“ – die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und die Europäischen Vogelschutzgebiete (SPA), die zusammen die Natura-2000-Kulisse bilden. In einer Vielzahl gibt es diese auch in Sachsen-Anhalt. Mit Schildern in Schutzgebieten lasse sich das Verhalten entsprechend anpassen. Zuständig ist die Obere Naturschutzbehörde im Landesverwaltungsamt.
Neben Naturschutzgebieten geht es um onen in den Vogelschutzgebieten sowie um Schilder für geschützte Uferbereiche an der Elbe. Außerdem warten noch 78 Schilder für Fledermausquartiere auf ihren Einsatz.
In einigen Gebieten wie dem Biosphärenreservat Drömling, dem Landkreis Börde und dem Landkreis Mansfeld-Südharz sowie in Dessau-Roßlau sind alle Schilder aufgestellt worden.
Viele Schilder fallen immer wieder Diebstahl oder Vandalismus zum Opfer. Im Zuge der derzeit laufenden flächendeckenden Aktion werden auch diese ausgetauscht bzw. erneuert.