Buch: Der Fall Otto Nagel

Buch: Asyl in Vitt

Erzähltes & Ungesagtes meiner Großeltern W. und O. Nagel

24.02.26: Polizeiticker 1

Couragierter Zeuge deckt Trunkenheitsfahrt auf
Am Freitag, den 20.02.2026 gegen 15 Uhr beobachtete ein couragierter Zeuge im Neustädter Feld, wie eine augenscheinlich alkoholisierte Person in einen PKW stieg und losfuhr.
Der Zeuge nahm ebenfalls per PKW die Verfolgung auf und verständigte parallel die Polizei. Wenige Minuten später konnte die 44-jährige Fahrzeugführerin  aufgehalten werden. Ein Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 2,73 Promille. Der Führerschein, sowie der Fahrzeugschlüssel der Fahrzeugführerin wurden sichergestellt.
 
Kilometerlange Nachtfahrt – Polizei stellt Beschuldigten
Am Sonntag, den 22.02.2026, wollten Einsatzkräfte des Polizeireviers Magdeburg gegen 1 Uhr eine Verkehrskontrolle bei einem PKW-Fahrer in Buckau durchführen.
Plötzlich beschleunigte der PKW-Fahrer und versuchte sich durch Flucht, der Kontrolle zu entziehen. Den Einsatzkräften gelang es den 42-jährigen Beschuldigten nach einer kilometerlangen Nachtfahrt im Gewerbegebiet Nord zu stellen, nachdem er einen Unfall verursachte.
Während der anschließenden Kontrolle stellten die Einsatzkräfte Betäubungsmittel, mehrere Mobiltelefone und Bargeld fest, wodurch der Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln bestand. Zudem stand der Beschuldigte mutmaßlich selbst unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
 Der Beschuldigte muss sich nun in mehreren Strafverfahren verantworten.

Mit über 1,3 Promille auf E-Roller unterwegs: 21-Jähriger in Sudenburg gestoppt
 
Am Sonntag, dem 22.02.2026, führten die Kräfte des Polizeireviers Magdeburg gegen 00.45 Uhr eine Verkehrskontrolle bei einem 21-jährigen E-Roller-Fahrer auf der Halberstädter Straße durch.
Der 21 jährige war angetrunken. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,3 Promille. In Folge dessen wurde dem 21-Jährigen die Weiterfahrt untersagt. Überdies wurde der Führerschein sichergestellt.
 
Hinweis der Polizei:
In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals eindringlich darauf hin, dass auch beim Fahren mit einem E-Roller die gleichen rechtlichen Vorschriften wie beim Autofahren gelten. 

E-Roller zählen in Deutschland zu den Kraftfahrzeugen.
 
Das bedeutet:
    • 0,5 Promille-Grenze
    • 0,0 Promille in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren
    • Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille
    • Konsum von Betäubungsmitteln ist untersagt
 
Verstöße können hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen – auch wenn für den E-Roller selbst keine Fahrerlaubnis erforderlich ist.

24.02.26: Polizeiticker 1

24.02.26: Polizeiticker 1

Couragierter Zeuge deckt Trunkenheitsfahrt auf
Am Freitag, den 20.02.2026 gegen 15 Uhr beobachtete ein couragierter Zeuge im Neustädter Feld, wie eine augenscheinlich alkoholisierte Person in einen PKW stieg und losfuhr.
Der Zeuge nahm ebenfalls per PKW die Verfolgung auf und verständigte parallel die Polizei. Wenige Minuten später konnte die 44-jährige Fahrzeugführerin  aufgehalten werden. Ein Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 2,73 Promille. Der Führerschein, sowie der Fahrzeugschlüssel der Fahrzeugführerin wurden sichergestellt.
 
Kilometerlange Nachtfahrt – Polizei stellt Beschuldigten
Am Sonntag, den 22.02.2026, wollten Einsatzkräfte des Polizeireviers Magdeburg gegen 1 Uhr eine Verkehrskontrolle bei einem PKW-Fahrer in Buckau durchführen.
Plötzlich beschleunigte der PKW-Fahrer und versuchte sich durch Flucht, der Kontrolle zu entziehen. Den Einsatzkräften gelang es den 42-jährigen Beschuldigten nach einer kilometerlangen Nachtfahrt im Gewerbegebiet Nord zu stellen, nachdem er einen Unfall verursachte.
Während der anschließenden Kontrolle stellten die Einsatzkräfte Betäubungsmittel, mehrere Mobiltelefone und Bargeld fest, wodurch der Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln bestand. Zudem stand der Beschuldigte mutmaßlich selbst unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
 Der Beschuldigte muss sich nun in mehreren Strafverfahren verantworten.

Mit über 1,3 Promille auf E-Roller unterwegs: 21-Jähriger in Sudenburg gestoppt
 
Am Sonntag, dem 22.02.2026, führten die Kräfte des Polizeireviers Magdeburg gegen 00.45 Uhr eine Verkehrskontrolle bei einem 21-jährigen E-Roller-Fahrer auf der Halberstädter Straße durch.
Der 21 jährige war angetrunken. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,3 Promille. In Folge dessen wurde dem 21-Jährigen die Weiterfahrt untersagt. Überdies wurde der Führerschein sichergestellt.
 
Hinweis der Polizei:
In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals eindringlich darauf hin, dass auch beim Fahren mit einem E-Roller die gleichen rechtlichen Vorschriften wie beim Autofahren gelten. 

E-Roller zählen in Deutschland zu den Kraftfahrzeugen.
 
Das bedeutet:
    • 0,5 Promille-Grenze
    • 0,0 Promille in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren
    • Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille
    • Konsum von Betäubungsmitteln ist untersagt
 
Verstöße können hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen – auch wenn für den E-Roller selbst keine Fahrerlaubnis erforderlich ist.