Für Demokratie

    Buch: Der Fall Otto

    Erzähltes & Ungesagtes meiner Großeltern W. und O. Nagel

    Abwahl des Abgeordneten Ulrich Siegmund (AfD) vom Sozialausschuß

    Auf Antrag von 56 Mitgliedern des Landtags von Sachsen-Anhalt wurde die Abberufung des Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Ulrich Siegmund (AfD), von diesem Posten zum Thema im Plenum gemacht. Begründet wurde diese Maßnahme mit Siegmunds Beteiligung an einem Treffen mit Rechtsextremen und Antisemiten in Potsdam im November 2023. Der dort diskutierte „Masterplan“ folge ganz offenkundig einem „ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Begriff des Volkes“, den das Bundesverfassungsgericht als „verfassungsrechtlich unhaltbar“ und als „Missachtung der Menschenwürde“, so die Begründung im Abwahlantrag. 
    Laut Geschäftsordnung des Landtags muss ein Abwahlantrag zunächst von der Mehrheit der Abgeordneten getragen werden. Die Abwahl ist erfolgreich, wenn eine Zweidrittelmehrheit für diesen gestimmt hat. Bei der namentlichen Abstimmung wurden 92 Stimmen abgegeben: 71 Abgeordnete stimmten für die Abberufung, 21 (nur AfD) dagegen.

    Abwahl des Abgeordneten Ulrich Siegmund (AfD) vom Sozialausschuß

    Auf Antrag von 56 Mitgliedern des Landtags von Sachsen-Anhalt wurde die Abberufung des Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Ulrich Siegmund (AfD), von diesem Posten zum Thema im Plenum gemacht. Begründet wurde diese Maßnahme mit Siegmunds Beteiligung an einem Treffen mit Rechtsextremen und Antisemiten in Potsdam im November 2023. Der dort diskutierte „Masterplan“ folge ganz offenkundig einem „ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Begriff des Volkes“, den das Bundesverfassungsgericht als „verfassungsrechtlich unhaltbar“ und als „Missachtung der Menschenwürde“, so die Begründung im Abwahlantrag. 
    Laut Geschäftsordnung des Landtags muss ein Abwahlantrag zunächst von der Mehrheit der Abgeordneten getragen werden. Die Abwahl ist erfolgreich, wenn eine Zweidrittelmehrheit für diesen gestimmt hat. Bei der namentlichen Abstimmung wurden 92 Stimmen abgegeben: 71 Abgeordnete stimmten für die Abberufung, 21 (nur AfD) dagegen.