Buch: Der Fall Otto

Buch: Vom steinigen Weg

Erzähltes & Ungesagtes meiner Großeltern W. und O. Nagel

Im Rahmen des Forschungsprojektes zur Aufarbeitung von staallichen Kunstraub in der DDR im Falle des Künstlers und Repressalien gegen die Familie des Künstlers konnten wir einen Etappensieg erringen.

Die Enkeltochter ist seit dem 08.02.22 als Opfer politscher Verfolgung in der DDR anerkannt. Die Justizbehörde in Schwerin folgte unserem 50-seitigen Dossier in allen Punkten.

 

Hier der gesamte Text.

Am Ende siegt die Gerechtigkeit

Der Künstler Götz Schallenberg erwarb 1984 das Gehöft Kuwalk. Ein einsamer Ort an der Grenze zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, zwischen Lübz und Jännersdorf gelegen. Die Schallenbergs wollten dort zur Ruhe kommen und die Repressalien der SED-Funktionäre, die sie in Berlin gegen sich erfahren mussten, hinter sich lassen. 


Die Tochter Nagels, Sybille Schallenberg-Nagel, wurde unter dem Deckmantel der Schenkung de facto enteignet. Man setzte einen Vermögenswert von 2,4 Mio Ostmark an. Der Staat erhob auf den extrem überhöht geschätzten Nachlass des Künstlers Nagel 80% Erbschafts- und Vermögenssteuer. Geld, das in der DDR niemand jemals hätte aufbringen können. Um die konstruierte Steuerschuld zu begleichen, musste sie den Nachlass im wesentlichen ‚verschenken‘.
Anfang 1986 lies man sich endgültig auf dem Gehöft nieder. Die Tochter Salka-Valka ging fortan in Karbow zur Schule. Im selben Jahr stellte der älteste Sohn, Tim, gerade 18-jährig, in Berlin einen Ausreiseantrag, weil er die Repressalien gegen die Familie nicht mehr ertrug. Im Jahr 1987 wurde die Tochter zur EOS nach Lübz delegiert. Im September 1988 startete sie in die Abiturstufe, wenige Wochen vorher war die Ausreise des Bruders genehmigt worden. Doch schon nach sehr kurzer Zeit musste sie die EOS wieder verlassen. Die offizielle Begründung: schlechte Leistungen im Fach Mathematik. Diese Nachricht erhielt die Schülerin während einer Pause auf dem Schulhof vom Klassenlehrer und Bio-Lehrer der EOS in Lübz, Herrn K. Für die Schallenbergs war klar, dass es ein weiterer repressiver Schritt gegen die Familie ist. Für die 16-jährige, nun eigentlich arbeitslos, gab es nur die Alternative als Hilfskraft in einem Lebensmittelgeschäft zu arbeiten. Eine Chance auf eine Lehre gab es erst ein Jahr später. 


Salka-Valka hatte zu dieser Zeit gerade das Buch ‚Schwierigkeiten mit der Wahrheit‘ von Walter Janka gelesen (Janka war 1957 durch die DDR-Justiz wegen Boykotthetze in einem Schauprozess zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil er den Rücktritt Ulbrichts forderte). Johannes R. Becher schwieg dazu, obwohl er als einflussreicher Kulturpolitiker vielleicht die Möglichkeit gehabt hätte, seine Stimme zu erheben. 


Im Wendeherbst 1989 offenbarte sich Herr K., Klassenlehrer der EOS, in der Schweriner Volkszeitung als Humanist und Schon-immer-Gegner der SED. Auch er hatte das Buch von Janka gelesen. Er gab seine Johannes-R-Becher-Medaille (eine Auszeichnung für die Verdienste „um die Entwicklung der sozialistischen Nationalkultur“) zurück. 


Salka-Valka hatte ihre eigenen Gedanken dazu. In einem Leserbrief, veröffentlicht SVZ vom 15.12.1989, schrieb sie, auch Herr K. habe moralisch versagt. Als ihr Klassenlehrer habe er sich, ebenso wie Becher im Fall Janka, nicht schützend vor sie als damalige Schülerin der 11. Klasse der EOS Lübz gestellt, als sie diese verlassen musste. 


Aus dieser profanen Aussage entwickelt sich in der Schweriner Volkszeitung, Ausgabe Lübz, eine Kampagne gegen die Jugendliche. Herr K. fühlte sich persönlich angegriffen. Die ehemaligen Mitschüler verteidigten ihren Klassenlehrer gegen die ‚Anschuldigungen‘. In das selbe Horn stießen gleichsam der Schuldirektor und Staatsbürgerkundelehrer der EOS sowie die Kreisschulrätin. Alle waren sich einig, Salka-Valka hätte die Schule im gegenseitigen Einvernehmen aufgrund mangelnder Schulleistung verlassen.

Der Vater Götz Schallenberg bat die SVZ sowie den Leserbrief-schreibenden Mob zu einem klärenden Gespräch an den damals populären ‚Runden Tisch‘. Dazu kam es leider nicht. Im Gegenteil. Der ehemalige Klassenlehrer zeigte die 17-jährige bei der Kriminalpolizei wegen Verleumdung an.


Am  05.12.1994 stellte die nun examinierte Krankenschwester und Wiederabiturientin einen Antrag auf Anerkennung als politisch verfolgte Schülerin. Dieser wurde 1996 abgelehnt. Es bestände kein Zusammenhang zwischen der Relegierung von der EOS und der Ausreise des Bruders und nur die schlechten Noten seien dafür verantwortlich, begründet die Behörde damals die Ablehnung. Ebenso bezieht sich die Behörde auf die Zeitungskampagne, die gleichsam die Ablehnung untermauern soll. Fundierte Beweise, die den Rauswurf aus politischen Gründen belegt hätten, waren in den 1990-er Jahren nicht auffindbar.
Eine Novelle des SED-Unrechtsbereingungsgesetzes aus dem Jahr 2019 stellte eine Wiederaufnahme solcher Verfahren in Aussicht, sofern sich die Beweislage ändert. Diese seelische Belastung all die Jahre und die Gesetzesnovelle brachten ein Forschungsprojekt bei der Landesbeauftragten Sachsen-Anhalts zur Aufarbeitung von SED-Unrecht hervor. 
Ein Artikel aus dem Jahr 1990, den der Journalist Sven Moritz in der Norddeutschen Zeitung veröffentlichte, war ein erster Ansatz. Sybille Schallenberg-Nagel erzählte von den Machenschaften in der DDR gegen die Familie. Aber für sie war es nur ein „unsichtbarer Knüppel“ ohne die wahren Täter und Gründe zu kennen. 

In den vergangenen zwei Jahren konnten wir etwa 3000 Seiten Aktenmaterial auswerten. Als Quellen dienen verschiedene Aktenbestände der SED, des Magistrats von Berlin, des Ministeriums für Kultur, des Berliner Senats, Abt. Finanzen sowie Akten aus dem Stasi-Unterlagenarchiv. Teils sind es geheime Staats-Akten, teils Akten mit Sperrvermerk für 100 Jahre. 
So können wir die Machenschaften der Stasi und der SED detailliert darstellen. Aber was wir gefunden haben, konnte keiner ahnen. Enteignung und Deal der Stasi wirklich gut getarnt und verschleiert. Der wahre Abgrund tat sich erst auf, nachdem wir verschiedene Akten nebeneinander gelegt hatten. In diesem Fall die Stasi-Akten des Bruders, die der Eltern sowie Akten vom Magistrat Berlin. Im SED-Archiv in Schwerin fanden wir dazu passend deutliche Anweisungen der SED-Kreisleitung Lübz an die Kreisschulrätin, wie man politisch einwandfreie Schüler an die EOS in Lübz holen soll.
Die Schallenbergs wurden 1985 aus der SED ausgeschlossen, wegen angeblicher Verstöße gegen die Parteidisziplin.
Seit 1980 versuchte die Stasi mehrfach Götz Schallenberg als IM anzuwerben. Ebenso erfahren wir, dass die Mutter grundsätzlich schlecht geredet, also diffamiert wird. Sie sei westlich orientiert, überheblich, ungebildet usw. und übe einen negativen Einfluss auf die Kinder aus.


Nachdem Götz Schallenberg von dem Posten als Museumsdirektor des Otto-Nagel-Hauses in Berlin verdrängt und gegen den Stadtrat für Kultur in Berlin Honorarzahlungen für geplatzte Verträge durchgesetzt hatte, trat die Stasi an Schallenberg heran. So verhalf sie ihm zu einer Arbeit als Künstler im Kreis Lübz, um ihn dort abermals als IM gegen weitere Künstler zu gewinnen. Alle Anwerbeversuche scheiterten jedoch.
Als die Stasi vom Ausreiseantrag Kenntnis erlangt, setzt man Schallenberg mit einem Deal unter Druck, um den Sohn davon abzubringen. 
Obwohl die Schallenbergs aus der SED ausgeschlossen wurden und deren Sohn Tim den Ausreise-Antrag gestellt hatte, wurde Salka-Valka zur EOS delegiert. Alles sind KO-Kriterien für die Aufnahme an die EOS. (vgl. Anordnung über die Aufnahme in die erweiterte allgemeinbildende polytechnische Oberschule, vom 5. Dezember 1981 (GBl. I 1982 Nr. 4 S. 93; VuM 1982 Nr. 1 S. 18))
Und nun der Deal: Der Vater wird IM und kann sich beruflich profilieren. Die Tochter kann studieren, wenn Schallenberg den Sohn von seinem Ausreisegesuch abbringt. Dieser Plan misslang. Nun wollte man sich offenbar rächen. Um Macht zu beweisen, erfolgte die Relegation von der EOS. 


Ebenso zeigt die Recherche eine Enteignungskampagne durch die DDR-Führung gegen die Familie auf, die spätestens 1978 beginnt und 1985 in die sog. Schenkung mündet. 
Darüber hinaus sind massive Repressalien gegenüber der Familie belegbar. Dies nur, um an den künstlerischen Nachlass (ca. 300 eigene Werke und Wohnhaus) des Großvaters und Künstlers Otto Nagel zu gelangen. 
Inzwischen haben wir die Wiederaufnahme des Verfahrens aus dem Jahr 1994 erreicht. In der Justizbehörde in Schwerin folgt man uneingeschränkt unserem etwa 50-seitigen Dossier. Die Behörde stellt fest: „Das Forschungsprojekt lässt eindeutige Hinweise zu, dass (die*) Verweisung von der EOS Lübz aus politischen Gründen erfolgte. [..] Die Entscheidung des Kreisschulrates Lübz und der Schulleitung der EOS, aus dem Jahr 1988, (Salka-Valka*) von der EOS ‚Friedrich Engels‘ Lübz zu relegieren [..] verstößt gegen das Prinzip der Gerechtigkeit, denn sie erfolgte ohne sachlichen Grund und beeinträchtigte (die*) schulische und berufliche Entwicklung (der Jugendlichen*) in erheblichem Maße. 
[..] Den Recherchen konnte man entnehmen, dass (der*) Notendurchschnitt bei 1,6 lag. Dieser Durchschnitt rechtfertigt bei weitem keine Relegation von der EOS. [..] Dies war ein Akt politischer Verfolgung“ können wir dem Änderungsbescheid vom 08.02.22 entnehmen. 
Die nunmehr erfolgreiche Fernsehjournalistin Salka-Valka Schallenberg ist mit diesem Bescheid als Opfer politischer Verfolgung anerkannt. Mehr als 30 Jahre nach dem Ende der DDR!

(*) persönliche Anrede in allg. geändert.

bernd schallenberg, Magdeburg, 19.02.2022