250 Millionen Euro mehr für die Kommunen ab 2024

Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Die Landesregierung hat kürzlich den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen. Darin enthalten ist eine Neuberechnung der Finanzausgleichsmasse, die nunmehr um knapp 10 % gestiegen ist.
Diese kommt den Kommunen als Ergänzung der eigenen Einnahmen zu gute. Im Jahr 2023 sind es 1,8 Mrd. Euro.  Für das Jahr 2024 werden etwa 2 Mrd. veranschlagt. Insgesamt stehen ca. weitere 250 Millionen Euro bereit. Auf Magdeburg entfallen etwa 30 Millionen Euro. Die Finanzausgleichsmasse soll für die Jahre 2024 bis 2026 festgeschrieben werden.

 
Der Gesetzentwurf greift langjährige Forderungen der kommunalen Spitzenverbände auf. So fange das Mehrkosten für den hohen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst sowie für Unterkunft nach SBG II ab.
Ferner nimmt man sich damit  eine bedarfsgerechtere Verteilung des Geldes vor und will damit finanzschwache Kommunen stärken.
Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt, dass ihre langjährige Forderung nach einer Grundsicherung für Kommunen im Finanzausgleichsgesetz Eingang gefunden hat. Sie fürchtet aber, dass die angekündigte Erhöhung der Mittel nicht ausreichen wird. Zudem sieht es die Fraktion als erforderlich an, dass gewählte Ortschaftsräte ein eigenes Budget bekommen. Diese hätten keine eigenen Mittel, um örtliche Aktivitäten in Eigenregie zu organisieren oder kleine Anschaffungen für den Ort, wie Parkbänke oder Bäume, zu tätigen.

Kritik kommt auch aus den Reihen der SPD. Die Fraktion sieht massive Eingriffe in den horizontalen Finanzausgleich. Hierdurch würden strukturschwache, ländliche Räume weiter geschwächt.

250 Millionen Euro mehr für die Kommunen ab 2024

250 Millionen Euro mehr für die Kommunen ab 2024

Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Die Landesregierung hat kürzlich den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen. Darin enthalten ist eine Neuberechnung der Finanzausgleichsmasse, die nunmehr um knapp 10 % gestiegen ist.
Diese kommt den Kommunen als Ergänzung der eigenen Einnahmen zu gute. Im Jahr 2023 sind es 1,8 Mrd. Euro.  Für das Jahr 2024 werden etwa 2 Mrd. veranschlagt. Insgesamt stehen ca. weitere 250 Millionen Euro bereit. Auf Magdeburg entfallen etwa 30 Millionen Euro. Die Finanzausgleichsmasse soll für die Jahre 2024 bis 2026 festgeschrieben werden.

 
Der Gesetzentwurf greift langjährige Forderungen der kommunalen Spitzenverbände auf. So fange das Mehrkosten für den hohen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst sowie für Unterkunft nach SBG II ab.
Ferner nimmt man sich damit  eine bedarfsgerechtere Verteilung des Geldes vor und will damit finanzschwache Kommunen stärken.
Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt, dass ihre langjährige Forderung nach einer Grundsicherung für Kommunen im Finanzausgleichsgesetz Eingang gefunden hat. Sie fürchtet aber, dass die angekündigte Erhöhung der Mittel nicht ausreichen wird. Zudem sieht es die Fraktion als erforderlich an, dass gewählte Ortschaftsräte ein eigenes Budget bekommen. Diese hätten keine eigenen Mittel, um örtliche Aktivitäten in Eigenregie zu organisieren oder kleine Anschaffungen für den Ort, wie Parkbänke oder Bäume, zu tätigen.

Kritik kommt auch aus den Reihen der SPD. Die Fraktion sieht massive Eingriffe in den horizontalen Finanzausgleich. Hierdurch würden strukturschwache, ländliche Räume weiter geschwächt.