Neue Datenschutzbeauftragte für Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hat wieder eine Landesbeauftragte für den Datenschutz. Die Juristin Christina Maria Rost konnte 66 Ja-Stimmen für sich verbuchen und nahm die Wahl sichtlich erfreut an. 26 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 2 Enthaltungen.Die 48-jährige Rost war seit 2012 bis dato beim hessischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beschäftigt und leitet dort derzeit die Stabsstellen Öffentlichkeitsarbeit und Justiziariat. Davor war sie in der Kanzlei des Hessischen Landtags, im Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und als Rechtsanwältin tätig.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) überwacht die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Behörden und andere öffentliche Stellen im Land Sachsen-Anhalt. Sie gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes, berät u.a. den Landtag, die Landesregierung und arbeitet mit anderen Datenschutzinstitutionen der Länder, des Bundes und anderer Staaten zusammen.
Der Landtag wählt die/den Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags für die Dauer von 5 Jahren. Nach Artikel 63 Abs. 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist dieser in der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Jeder Bürger kann sich  an die Landesbeauftragte wenden, wenn man meint, durch Verarbeitung oder Nutzung seiner persönlichen Daten durch öffentliche Stellen in den eigenen Rechten verletzt worden zu sein. Die Landesbeauftragte hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg. 
Kritik gibt es von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, weil Sachsen-Anhalt 6 lange Jahre für die Wahl gebraucht habe. Endlich könne der Datenschutz jetzt weiterentwickelt werden. Im nächsten Schritt braucht die Landesbeauftragte mehr Mittel und Möglichkeiten, um die neuen, zukunftsweisenden Ideen auch umsetzen zu können.

 Neue Datenschutzbeauftragte für Sachsen-Anhalt

Neue Datenschutzbeauftragte für Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hat wieder eine Landesbeauftragte für den Datenschutz. Die Juristin Christina Maria Rost konnte 66 Ja-Stimmen für sich verbuchen und nahm die Wahl sichtlich erfreut an. 26 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 2 Enthaltungen.Die 48-jährige Rost war seit 2012 bis dato beim hessischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beschäftigt und leitet dort derzeit die Stabsstellen Öffentlichkeitsarbeit und Justiziariat. Davor war sie in der Kanzlei des Hessischen Landtags, im Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und als Rechtsanwältin tätig.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) überwacht die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Behörden und andere öffentliche Stellen im Land Sachsen-Anhalt. Sie gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes, berät u.a. den Landtag, die Landesregierung und arbeitet mit anderen Datenschutzinstitutionen der Länder, des Bundes und anderer Staaten zusammen.
Der Landtag wählt die/den Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags für die Dauer von 5 Jahren. Nach Artikel 63 Abs. 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist dieser in der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Jeder Bürger kann sich  an die Landesbeauftragte wenden, wenn man meint, durch Verarbeitung oder Nutzung seiner persönlichen Daten durch öffentliche Stellen in den eigenen Rechten verletzt worden zu sein. Die Landesbeauftragte hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg. 
Kritik gibt es von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, weil Sachsen-Anhalt 6 lange Jahre für die Wahl gebraucht habe. Endlich könne der Datenschutz jetzt weiterentwickelt werden. Im nächsten Schritt braucht die Landesbeauftragte mehr Mittel und Möglichkeiten, um die neuen, zukunftsweisenden Ideen auch umsetzen zu können.