28.11.24: Neue Regelung für automatisierte Läden im ländlichen Raum von Sachsen-Anhalt

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten hat beschlossen, dass automatisierte Geschäfte im ländlichen Raum auch an Sonn- und Feiertagen öffnen können. 
Minister Sven Schulze betonte: ZITAT: „Besonders kleine Gemeinden profitieren davon, dass vollautomatisierte Geschäfte jetzt flexibler öffnen dürfen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität auf dem Land zu sichern und gleichzeitig neue digitale Lösungen zu nutzen.“ ZITAT Ende
Voraussetzungen: Die vollautomatisierten Lebensmittelläden haben kein Personal. Der Zutritt erfolgt über eine Kundenkarte. Das Land Sachsen-Anhalt hat dafür mit Betreibern zusammengearbeitet. Die äußere Ruhe an Sonn- und Feiertagen ist sicher zu stellen. Das heißt auch, das Nachfüllen von Verkaufsregalen ist nicht gestattet. 
Gerade in kleinen Gemeinden sind Läden wirtschaftlich schwer umsetzbar. Die neuen Regelungen bieten nun eine flexible und innovative Lösung. Zudem ist es das Ziel, das Stadt-Land-Gefälle in Sachsen-Anhalt weiter zu verringern.
Der Landtag soll in den kommenden Monaten  über weitere Änderungen des Gesetzes zu den Ladenöffnungszeiten diskutieren. 

28.11.24: Neue Regelung für automatisierte Läden  im ländlichen Raum von Sachsen-Anhalt

28.11.24: Neue Regelung für automatisierte Läden im ländlichen Raum von Sachsen-Anhalt

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten hat beschlossen, dass automatisierte Geschäfte im ländlichen Raum auch an Sonn- und Feiertagen öffnen können. 
Minister Sven Schulze betonte: ZITAT: „Besonders kleine Gemeinden profitieren davon, dass vollautomatisierte Geschäfte jetzt flexibler öffnen dürfen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität auf dem Land zu sichern und gleichzeitig neue digitale Lösungen zu nutzen.“ ZITAT Ende
Voraussetzungen: Die vollautomatisierten Lebensmittelläden haben kein Personal. Der Zutritt erfolgt über eine Kundenkarte. Das Land Sachsen-Anhalt hat dafür mit Betreibern zusammengearbeitet. Die äußere Ruhe an Sonn- und Feiertagen ist sicher zu stellen. Das heißt auch, das Nachfüllen von Verkaufsregalen ist nicht gestattet. 
Gerade in kleinen Gemeinden sind Läden wirtschaftlich schwer umsetzbar. Die neuen Regelungen bieten nun eine flexible und innovative Lösung. Zudem ist es das Ziel, das Stadt-Land-Gefälle in Sachsen-Anhalt weiter zu verringern.
Der Landtag soll in den kommenden Monaten  über weitere Änderungen des Gesetzes zu den Ladenöffnungszeiten diskutieren.