Sachsen-Anhalts Finanzämter haben am 15. März mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2022 begonnen. Für die zügige Bearbeitung lohnt es sich schon, die Vorbereitungen für die Steuererklärung 2022 anzugehen und die Daten an die Finanzämter zu übermitteln.
Finanzminister Michael Richter weist auf das Angebot im Internet hin: MeinELSTER unter www.elster.de. Hier kann die Steuererklärung erstellt und einfach online an das Finanzamt übermittelt werden. Kopien werden zunächst nicht benötigt, da Belege nur noch im Einzelfall auf Anforderung des Finanzamts vorzulegen sind. Mit MeinELSTER ist es auch online möglich, die voraussichtliche Steuer automatisch berechnen und anzeigen zu lassen.
Wer in Deutschland Renten- oder Pensionsansprüche hat, kann mit der einfachELSTER unter www.einfach.elster.de die vereinfachte, kostenfreie Einkommensteuererklärung abgeben. Das mit einfacher Bedienung und Barrierefreiheit.
Die ersten Einkommensteuerbescheide für das Steuerjahr 2022 versendet das Finanzamt frühestens Ende März/Anfang April 2023 .