Aufenthaltserlaubnissen für geflüchtete Ukrainer verlängert
Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine, die am 1. Februar 2024 gültig waren, gelten bis zum 4. März 2025 unverändert weiter. Dies betrifft auch evtl. Auflagen und Nebenbestimmungen. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundesinnenministerium im Dezember erlassen. Wer im Besitz...